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BGH, 16.08.1978 - 2 StR 401/78 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Härte der Unmöglichkeit einer an sich erforderlichen Gesamtstrafenbildung wegen erfolgter voller Verbüßung der vorhergehenden Gesamtstrafe bei der Strafzumessung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.03.1952 - 2 StR 685/51
Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Urteils - "Zeitpunkt der Verurteilung" …
Auszug aus BGH, 16.08.1978 - 2 StR 401/78
Darin liegt eine Härte, die bei der jetzigen Strafzumessung berücksichtigt werden muß (vgl. BGHSt 2, 230, 233; BGH, Beschl. vom 3. September 1975 - 2 StR 400/75). - BGH, 03.09.1975 - 2 StR 400/75
Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung hinsichtlich der früheren Strafe - …
Auszug aus BGH, 16.08.1978 - 2 StR 401/78
Darin liegt eine Härte, die bei der jetzigen Strafzumessung berücksichtigt werden muß (vgl. BGHSt 2, 230, 233; BGH, Beschl. vom 3. September 1975 - 2 StR 400/75).
- BGH, 20.06.1979 - 3 StR 205/79
Kenntnis von der wahren Herkunft einer Sache bei Annahme einer Hehlerei - …
Die Härte, die darin liegen kann, daß die Einzelstrafen, die für die vor dem 2. Juli 1976 begangenen Taten auszuwerfen sind, nicht mit der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 2. Juli 1976 zu einer Gesamtstrafe verbunden werden dürfen, ist jedoch bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (BGH, Beschluß vom 16. August 1978 - 2 StR 401/78 mit Nachweisen).